Allgemeine Geschäftsbedingungen der plan a Partnerschaft
Anbieterin ist die plan a Partnerschaft; die vollständigen Angaben finden Sie im Impressum. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; eine Widerrufsbelehrung ist daher nicht Bestandteil dieser Bedingungen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Trainings-, Workshop-, Moderations- und Coachingleistungen zwischen der plan a Partnerschaft (nachfolgend „plan a“) und ihren Auftraggebern.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Auftraggeber sichert zu, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder als juristische Person des öffentlichen Rechts zu schließen.
Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, 30 Tage ab Angebotsdatum bindend. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform zustande, spätestens mit Beginn der Leistungserbringung durch plan a.
3. Gegenstand und Art der Leistung
Wir erbringen unsere Leistungen als Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder organisatorischer Erfolg. Beratung, Training und Coaching entfalten ihre Wirkung im Zusammenspiel mit der Organisation und den Beteiligten; ein bestimmtes Ergebnis kann daher nicht zugesichert werden.
Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung. Soweit rechtliche Fragen berührt werden, handelt es sich um Nebenleistungen im Sinne des § 5 RDG. Coaching ist keine Psychotherapie und ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung.
4. Durchführung und Besetzung
Die Leistungen werden von den Partnerinnen von plan a erbracht. Für die Durchführung einzelner Projektbestandteile ziehen wir Beraterinnen und Berater aus dem plan a Netzwerk hinzu, die als rechtlich selbständige Unternehmer mit eigener Betriebsstätte tätig sind und ihre Tätigkeit frei gestalten. Die fachliche Konzeption, die Auswahl des Vorgehens und die Qualitätssicherung des Gesamtauftrags verantworten die Partnerinnen von plan a.
plan a ist Vertragspartnerin des Auftraggebers und für die ordnungsgemäße Erbringung verantwortlich.
Die namentliche Nennung einzelner Personen im Angebot erfolgt nach aktueller Planung. Ist eine vorgesehene Person nicht verfügbar, stimmen wir eine gleichwertige Besetzung oder eine Terminverlegung mit dem Auftraggeber ab.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Räumlichkeiten, Technik und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu unseren Lasten und können gesondert berechnet werden.
6. Teilnehmerzahl, Räume und Technik
Maßgeblich ist die im Angebot vereinbarte Teilnehmerzahl. Eine Überschreitung bedarf unserer Zustimmung und kann eine Anpassung von Konzept und Honorar erforderlich machen. Eine Unterschreitung berührt das vereinbarte Honorar nicht.
Bei Präsenzveranstaltungen stellt der Auftraggeber geeignete Räume und Ausstattung, bei virtuellen Formaten eine funktionsfähige technische Umgebung. Störungen, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen, berechtigen nicht zur Minderung des Honorars.
7. Honorar und Zahlung
Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Reisekosten
Neben dem vereinbarten Honorar berechnen wir Reisekosten in nachgewiesener Höhe ab Wohnort des Beraters (Bahnfahrten 2. Klasse mit BahnCard 50, Flüge in Economy Class, Fahrtkosten mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer) sowie Spesen nach Aufwand und Beleg.
Weitergegebene Reisekosten sind Teil des Entgelts und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
9. Absage und Verlegung durch den Auftraggeber
Workshops und Trainings
| Zeitraum | Kosten |
|---|---|
| Bis 61 Tage vor Termin | kostenfrei |
| 60 bis 41 Tage vor Termin | 20 % des Tagessatzes |
| 40 bis 15 Tage vor Termin | 50 % des Tagessatzes |
| Ab 14 Tage vor Termin | 100 % des Tagessatzes |
Bei mehrtägigen Veranstaltungen gelten die Sätze je abgesagtem Veranstaltungstag.
Coachings
| Zeitraum | Kosten |
|---|---|
| Bis 7 Tage vor Termin | kostenfrei |
| 6 Tage bis 48 Stunden vor Termin | 50 % |
| Ab 48 Stunden vor Termin | 100 % |
Prozentsätze beziehen sich auf das für den Termin vereinbarte Honorar.
Für beide Fälle gilt: Maßgeblich ist der Zugang der Absage in Textform bei uns. Auf die vorgenannten Beträge rechnen wir ersparte Aufwendungen sowie dasjenige an, was wir durch anderweitige Verwendung der frei gewordenen Zeit erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen. Die genannten Sätze sind Pauschalen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Wird ein Termin einvernehmlich verlegt statt abgesagt, fallen keine Stornokosten an, sofern der Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten liegt. Bei kurzfristiger Verhinderung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit der zu coachenden Person, verlegen wir einen Coachingtermin einmalig kostenfrei.
10. Verhinderung auf unserer Seite und höhere Gewalt
Sind wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, an der Leistungserbringung gehindert, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und bieten einen Ersatztermin an. Bereits gezahlte Honorare werden erstattet, soweit die Leistung nicht erbracht wurde.
Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturereignisse, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik oder der Ausfall der Veranstaltungsstätte – befreien beide Parteien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Stornokosten fallen in diesem Fall nicht an. Die Parteien wirken auf eine einvernehmliche Verlegung hin; ist eine Präsenzdurchführung nicht möglich, kann die Veranstaltung im beiderseitigen Einvernehmen in ein virtuelles Format überführt werden. Bereits entstandene, nachgewiesene Aufwendungen sind zu erstatten.
11. Vertragsdauer und Kündigung
Verträge über einzelne Veranstaltungen enden mit deren Durchführung. Bei Verträgen über eine Mehrzahl von Terminen oder über einen längeren Zeitraum kann jede Partei den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Das Recht zur Kündigung nach § 627 BGB bei Diensten höherer Art bleibt unberührt. Im Fall einer Kündigung steht uns die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu; im Übrigen gilt § 628 BGB. Für bereits fest eingeplante und nicht anderweitig verwertbare Termine gilt die Stornoregelung nach Ziffer 9 entsprechend.
Kündigungen bedürfen der Textform.
12. Nutzungsrechte an Materialien
An allen von uns erstellten Unterlagen, Konzepten, Präsentationen und Materialien verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte bei uns. Mit Zahlung des Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbefristetes und nicht übertragbares Recht, diese Materialien für interne Zwecke im eigenen Unternehmen zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine Nutzung für eigene Trainings bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
Arbeitsergebnisse, die im Verlauf einer Veranstaltung von den Teilnehmenden erarbeitet werden – etwa Flipcharts, Fotoprotokolle und Ergebnisdokumentationen – stehen dem Auftraggeber zur freien Verfügung. Vom Auftraggeber beigestellte Materialien bleiben in seinem Eigentum.
13. Vertraulichkeit
Wir behandeln alle Informationen, die wir im Zusammenhang mit unserer Arbeit erhalten, vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Dies gilt auch für Beraterinnen und Berater aus dem plan a Netzwerk, die wir für den jeweiligen Auftrag hinzuziehen und die wir entsprechend verpflichten.
Der Auftraggeber behandelt die von uns überlassenen Konzepte, Materialien, Methoden und Honorarkonditionen ebenfalls vertraulich.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertrages hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt werden, die einer Partei bereits zuvor bekannt waren, oder deren Offenlegung gesetzlich, behördlich oder gerichtlich angeordnet ist. Im letzteren Fall informieren wir den Auftraggeber, soweit rechtlich zulässig, vorab.
Vertraulichkeit in Coachings und Teamentwicklungen
Wird ein Coaching von einem Unternehmen beauftragt, gilt die Verschwiegenheit auch gegenüber dem Auftraggeber: Inhalte einzelner Gespräche werden nicht berichtet. Eine Rückmeldung an den Auftraggeber erfolgt ausschließlich in mit der gecoachten Person abgestimmter und anonymisierter Form. Der Auftraggeber erkennt an, dass diese Vertraulichkeit Voraussetzung für die Wirksamkeit des Coachings ist, und verzichtet auf weitergehende Auskunft.
Die Grenzen der Verschwiegenheit ergeben sich aus den vorstehenden gesetzlichen Ausnahmen. Ein berufsrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht besteht für Coaching nicht.
14. Aufzeichnungen
Aufzeichnungen von Veranstaltungen, auch in virtuellen Formaten, sind nur mit vorheriger Zustimmung aller Beteiligten zulässig.
15. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit eingesetzten Beraterinnen und Berater während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach nicht unmittelbar für gleichartige Leistungen zu beauftragen, ohne uns zu beteiligen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro vereinbart. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Unberührt bleibt eine Beauftragung, die auf einer bereits vor Beginn unserer Zusammenarbeit bestehenden Geschäftsbeziehung beruht.
16. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das für den betroffenen Auftrag vereinbarte Nettohonorar. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage unserer Beratung trifft, liegen in seiner Verantwortung.
17. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers gegen uns verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigen Verschweigens, für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
18. Referenznennung
Wir nennen den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.
19. Datenschutz
Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten jeweils als eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, insbesondere Kontakt- und Teilnehmerdaten. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
Sollten wir im Einzelfall personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, schließen die Parteien hierzu gesondert einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
20. Auftraggeber im Ausland
Bei Auftraggebern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geht die Steuerschuldnerschaft nach § 3a Abs. 2 UStG auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren); der Auftraggeber teilt uns hierzu seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit. Bei Veranstaltungen außerhalb Deutschlands prüfen wir die umsatzsteuerliche Behandlung im Einzelfall und weisen sie im Angebot aus.
21. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang; sie sind auch formlos wirksam.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fassung und Zuordnung
Stand: August 2026 · Versionskennung AGB-2026-08
Letzte Aktualisierung:
Für Ihren Vertrag gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform vereinbart wurde. Sie erkennen sie an der Versionskennung, die wir in Angebot und Auftragsbestätigung angeben (Format „AGB-JJJJ-MM“). Weicht die hier veröffentlichte Versionskennung von der in Ihren Unterlagen ab, gilt weiterhin Ihre vereinbarte Fassung; wir senden sie Ihnen auf Anfrage unter mail@plan-a-consulting.de erneut zu.
Diese Fassung ist dauerhaft unter www.plan-a-consulting.de/agb/fassung/AGB-2026-08 abrufbar. Ersetzen Sie die Kennung im Link, um eine andere Fassung nachzuschlagen.
Entwurfsfassung – Stand August 2026
Das PDF enthält Versionskennung AGB-2026-08 und das Datum der letzten Aktualisierung (01. August 2026) in Kopf- und Fußzeile.
Änderungsprotokoll
Hier finden Sie die wesentlichen Änderungen je Fassung. Jede Fassung ist über ihre Versionskennung dauerhaft abrufbar.
AGB-2026-08 · August 2026 (Entwurf)
Gültig ab: · Diese Fassung aufrufen
- Erste vollständige Fassung mit 21 Ziffern, ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Klarstellung zur Art der Leistung: Dienstvertrag nach § 611 BGB, keine Zusage eines bestimmten Erfolgs.
- Neue Staffelung für Absage und Verlegung durch den Auftraggeber inklusive Übersichtstabellen.
- Ergänzte Abschnitte zu Vertraulichkeit, Aufzeichnungen, Nutzungsrechten an Materialien und Referenznennung.
- Versionskennung und Zuordnungshinweis eingeführt, damit die vertraglich vereinbarte Fassung eindeutig bleibt.